Zugang zu Spielhallen in Niedersachsen erst ab 21 Jahren

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Am Mittwoch verabschiedete die Landesregierung von Niedersachsen ein neues Spielhallengesetz mit einer der wichtigsten Änderungen, die die Anhebung des Mindestalters betrifft. Ab dem 1. Februar 2022 dürfen Spielhallen in diesem Bundesland erst ab einem Alter von 21 Jahren betreten werden, im Gegensatz zu früher, wo der Zutritt ab 18 Jahren erlaubt war.

Die Regierungskoalition aus SPD und CDU führte diese Änderung ein, um dem steigenden Risiko von Spielsucht bei jungen Menschen entgegenzuwirken. Diese Maßnahme wird als wirksamer Schutz der Jugend angesehen, so die Regierungsvertreter.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann (CDU) sagte in einer Stellungnahme:

„Spielhallen bergen Suchtgefahren, und Sucht führt zu weitreichenden sozialen Problemen. (…) Mit diesem Gesetzentwurf gelingt es, sowohl den Spielerschutz erheblich zu verbessern als auch die wirtschaftlichen Interessen der Branche zu berücksichtigen.“

Die Regierung berücksichtigte bei diesem Gesetz auch, dass die Branche in Niedersachsen mehr als 5.000 Arbeitsplätze sichert. Die neue Verordnung stellt hohe Anforderungen an die Betriebe, legt jedoch gleichzeitig den Grundstein für Qualitätsstandards fest. Diese Standards umfassen Zertifizierungen, Sachprüfungen durch die Industrie- und Handelskammer (IHK), regelmäßige Schulungen und die Einführung eines Sozialkonzepts. Auch ein Rauchverbot, eine Sperrstunde von Mitternacht bis 6 Uhr morgens und weitere Werbebeschränkungen gehören zu den Maßnahmen der „Qualitätsoffensive“, so der Minister.

Eine weitere Neuerung dürfte für Erleichterung in der Automatenwirtschaft sorgen. Das Gesetz verlängert die Genehmigungen für den Betrieb von Verbundspielhallen bis zum 31. Dezember 2025, was einer Verlängerung von knapp drei Jahren entspricht.

In Schleswig-Holstein wurden am Mittwoch ebenfalls neue Glücksspielgesetze verabschiedet, bei denen Mindestabstände für Spielhallen im Mittelpunkt standen. Diese Abstandsregeln entfallen nun für Kindergärten und -krippen, da Kinder unter 6 Jahren als nicht spielsuchtgefährdet gelten. Auf der anderen Seite werden Abstandsregeln für Spielsucht- und Schuldnerberatungen eingeführt, um sicherzustellen, dass Betroffene nicht in Versuchung geführt werden.

Prof. Florian Heinze, Geschäftsführer des Niedersächsischen Automatenverbands (NAV), betont, dass die etwa 270 betroffenen Spielstätten bis Ende des Monats Anträge einreichen müssen, um von den verlängerten Lizenzen zu profitieren. Heinze empfiehlt den Betreibern jedoch, eine solche Lizenz „nur unter Vorbehalt einer gerichtlichen Nachprüfung“ zurückzugeben und klarzustellen, dass sie die „Genehmigung mit Rückgabe nicht aufgeben.“ Der Automatenverband wird am 28. Januar eine Online-Veranstaltung durchführen, um seinen Mitgliedern die Details und Auswirkungen des Gesetzes zu erläutern.

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